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   VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857   

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https://dejure.org/2010,71588
VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857 (https://dejure.org/2010,71588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857 (https://dejure.org/2010,71588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2010 - 10 ZB 09.2857 (https://dejure.org/2010,71588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten eines Deutschen; nachträgliche Befristung; eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Stillhalteklausel; Diskriminierungsverbot für türkische Arbeitnehmer; Visumpflicht für türkische Staatsangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857
    Türkischen Staatsangehörigen sei aber nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der visumfreie Aufenthalt in Deutschland gestattet (EuGH vom 19.2.2009 Rs. C-228/06 - Soysal -).

    Die Befreiung türkischer Staatsangehöriger von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten betreffe nach der Rechtsprechung des EuGH (vom 19.2.2009 Rs. C-228/06 - Soysal -) jedenfalls nicht den Fall des Nachzugs türkischer Staatsangehöriger ins Bundesgebiet zum Zweck des Daueraufenthalts.

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des EuGH, dass die in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls enthaltene Stillhalteklausel nicht aus sich heraus geeignet ist, türkischen Staatsangehörigen allein auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts ein Niederlassungsrecht und ein damit einhergehendes Aufenthaltsrecht zu verleihen und ihnen auch weder ein Recht auf freien Dienstleistungsverkehr noch ein Recht zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verschaffen kann (vgl. EuGH vom 19.2.2009 Rs. C-228/06 - Soysal - RdNr. 47 NVwZ 2009, 513/514).

    Der Hinweis des Klägers auf die in der Soysal-Entscheidung des EuGH vom 19.2.2009 (a.a.O.) festgestellte Wirkung der Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls hinsichtlich der Visumpflicht türkischer Staatsangehöriger verfängt ebenfalls nicht.

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857
    Die Beklagte hat jedoch zutreffend darauf hingewiesen, dass die nachträgliche zeitliche Beschränkung einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis bei Nichtdurchführung oder Wegfall des Aufenthaltszwecks (hier: der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau) auch schon nach § 7 Abs. 4 AuslG 1965 im Wege einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung möglich war (vgl. BVerwG vom 23.3.1982 BVerwGE 65, 174).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857
    Ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aufgrund des Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Bundesrepublik als Aufnahmemitgliedstaat dem Kläger als Arbeitnehmer in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf seinen Aufenthalt verliehen hätte (vgl. VGH BW vom 30.3.2009 11 S 3249/08 RdNrn. 15 ff. sowie OVG NW vom 14.1.2010 18 B 471/09 RdNrn. 1 ff. jeweils m.w.N; vgl. auch BVerwG vom 8.12.2009 1 C 16.08 - Pressemitteilung Nr. 86/2009 - veröffentlicht unter www.bundesverwaltungsgericht.de).
  • BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06

    Güterkraftverkehr; grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857
    Weder die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls noch Art. 10 ARB 1/80 begründen im Übrigen einen allgemeinen Anspruch auf Gleichbehandlung türkischer Staatsangehöriger mit Unionsbürgern (vgl. BVerwG vom 13.9.2007 3 C 49.06 RdNr. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08

    Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857
    Ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aufgrund des Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Bundesrepublik als Aufnahmemitgliedstaat dem Kläger als Arbeitnehmer in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf seinen Aufenthalt verliehen hätte (vgl. VGH BW vom 30.3.2009 11 S 3249/08 RdNrn. 15 ff. sowie OVG NW vom 14.1.2010 18 B 471/09 RdNrn. 1 ff. jeweils m.w.N; vgl. auch BVerwG vom 8.12.2009 1 C 16.08 - Pressemitteilung Nr. 86/2009 - veröffentlicht unter www.bundesverwaltungsgericht.de).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09

    Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857
    Ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aufgrund des Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Bundesrepublik als Aufnahmemitgliedstaat dem Kläger als Arbeitnehmer in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf seinen Aufenthalt verliehen hätte (vgl. VGH BW vom 30.3.2009 11 S 3249/08 RdNrn. 15 ff. sowie OVG NW vom 14.1.2010 18 B 471/09 RdNrn. 1 ff. jeweils m.w.N; vgl. auch BVerwG vom 8.12.2009 1 C 16.08 - Pressemitteilung Nr. 86/2009 - veröffentlicht unter www.bundesverwaltungsgericht.de).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2012 - 2 M 201/11

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzung einer dreijährigen

    Denn eine in diesem Sinne relevante Verschlechterung der aufenthaltsrechtlichen Stellung türkischer Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Neuregelung der Ehebestandszeit schon deshalb nicht zu sehen, weil das Verbot neuer Beschränkungen lediglich für die Niederlassungsfreiheit und für die Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs gilt (vgl. EuGH, Urt. v. 30. September 1987 - C-12/87 -, zit. nach juris Rn. 22 ff.; VGH München, Beschl. v. 12. März 2010 - 10 ZB 09.2857 -, zit. nach juris Rn. 11 ff.).
  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 19 ZB 13.361

    Fortgeltung der früheren Regelung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG von mindestens

    Der des Weiteren zitierte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2010 - 10 ZB 09.2857 befasst sich ebenfalls nur mit der Stillhalteklausel des § 41 ZB und nicht mit Art. 13 ARB 1/80 und ist vor der Entscheidung des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2010 Az. C - 300/09 u.a. ergangen, so dass diese naturgemäß noch nicht berücksichtigt werden konnte.
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